Häufig gefragt:
Wann muss ich zur MPU?
Die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) ist eine der gravierendsten Herausforderungen für Fahrer, die ihren Führerschein behalten oder wiedererlangen möchten.
Was viele nicht wissen: selbst wenn das Strafverfahren für sie glimpflich ausgegangen ist, meist in Form eines Strafbefehls, glauben viele, dass damit das Verfahren für sie vorbei ist. Was in gewisser Weise nur bedingt stimmt: das Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren ist damit beendet. Für Wiederholungstäter und bei schwerwiegenden Verstößen geht die rechtliche Odyssee leider weiter:
Nachdem das OWI-/Strafverfahren „geschafft“ ist und der Führerschein eventuell behalten werden konnte, kann das verwaltungsrechtliche Verfahren noch zusätzlich auf sie zukommen. Das klingt zunächst nicht sehr beunruhigend. Allerdings hat die Verkehrsbehörde die Möglichkeit, je nach dem vorangegangenen Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren, nun eine MPU zu fordern. Die Verkehrsbehörde überprüft mithilfe der MPU, ob die Fahreignung noch oder wieder besteht.
Die MPU kann zu zwei verschiedenen Zeitpunkten angeordnet werden:
Entweder ist die Fahrerlaubnis bereits durch das Gericht entzogen worden (am häufigsten durch Alkoholfahrten über 1,6 Promille oder erhebliche Straftat).
Oder die Behörde verlangt eine MPU nach wiederholten Verstößen gegen die Verkehrsregeln (zB Erreichen der Punktegrenze, wiederholte Alkoholfahrten unter 1,1 Promille, etc.).