Leistungen
Verkehrszivilrecht
Das Verkehrszivilrecht umfasst die Streitigkeiten zwischen zwei Privatpersonen. Sei es, dass Sie sich mit dem Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung streiten oder Streitigkeiten mit einem Autohaus haben.
Ich unterstütze und berate Sie dabei gerne.
Geltendmachung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall können Sie Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung geltend machen. Insbesondere, wenn der Unfall Ihrerseits unverschuldet war, hat die gegnerische Versicherung all Ihre Schäden zu ersetzen, inklusive der Anwaltskosten.
Daher ist es stets ratsam, den Unfall von einem Rechtsanwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, regulieren zu lassen.
Die Schadenspositionen können dabei vielfältig sein (Aufzählung nicht abschließend):
- Fahrzeugschaden: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
- Wertminderung
- Abschlepp- und Bergungskosten
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
- Gutachterkosten
- Ab- und Ummeldekosten
- Heilbehandlungskosten
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschaden
- Pflege- und Betreuungskosten
Haftungsfragen
Die Haftung nach einem Verkehrsunfall hängt vom Verursacherprinzip, den gesetzlichen Vorschriften und einer möglichen Mithaftung der Beteiligten ab. Sollte ein Unfall von mehreren Beteiligten verursacht worden sein, tragen diese eine Mitschuld.
Die Haftungsaufteilung erfolgt dann nach Quoten. Eine Quotenaufteilung ist dabei von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Sollten die Unfallbeteiligten auch mit anwaltlicher Hilfe sich nicht auf eine Quote einigen können, ist die Bewertung der Haftungsverteilung durch ein Gericht vorzunehmen.
Gutachten & Beweissicherung
Der häufigste Schaden beim Verkehrsunfall ist das Kraftfahrzeug, welches beim Unfall beschädigt wurde. Damit der Schaden bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden kann, muss der Geschädigte ein Gutachten vorlegen.
Beauftragen Sie dabei stets einen selbst Gutachter und lassen Sie sich nicht auf einen Gutachter der gegnerischen Versicherung ein. Denn ein Gutachter der Versicherung bewertet den Kfz-Schaden oft niedriger als ein Gutachter, den Sie selbst auswählen und beauftragen.
Die Kosten des Gutachters hat die gegnerische Versicherung bei unverschuldeten Unfällen vollständig zu übernehmen.
Sollten Sie einen Gutachter benötigen, kann ich Ihnen gerne einen empfehlen.
Fragen rund um den Autokauf
Auch bei Fragen und Problemen beim Autokauf stehe ich Ihnen gerne unterstützend zur Seite. Ob Sie beim Händler oder bei einer Privatperson Ihr Fahrzeug gekauft haben, die Regelungen bei Streitigkeiten können unterschiedlich sein.
Bei Ansprüchen aus Sachmängelhaftung ist die Mängelbeseitigung (Reparatur), Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung möglich. Zusätzlich kann aus Garantie gegen den Verkäufer vorgegangen werden, sollte eine solche bestehen. Sollte das Fahrzeug im Internet gekauft worden sein (sog. Fernabsatzgeschäft), ist auch ein Widerrufsrecht des Käufers möglich.
Ich vertrete Sie auch gerne, wenn Sie privater oder gewerblicher Verkäufer von Fahrzeugen sind.
Werkstatt & Reparatur
Bei Werkstattbesuchen und Reparaturen können verschiedene Streitigkeiten zwischen Kunden und der Werkstatt entstehen. Diese betreffen oft die Reparaturkosten, die Qualität der Arbeit oder unerwartete Zusatzkosten.
Häufiger Streitpunkt für Kunden sind höhere Kosten als zuvor vereinbart, fehlerhafte Reparaturen, neu verursachte Schäden durch die Werkstatt oder eine zu lange Reparaturdauer.
Hier berate und vertrete ich Sie gegenüber der Werkstatt gerne.
Sollten Sie Inhaber einer Werkstatt sein und Zahlungsansprüche gegenüber Ihrem Kunden anwaltlich geltend machen wollen, stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Seite.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Häufig stellen sich Unfallbeteiligte die Frage, ob man einen Verkehrsrechtsanwalt in vermeintlich einfachen Fällen braucht. Die Antwort ist tatsächlich: Ja!
Denn ob ein Unfall einfach abgewickelt wird, kann der Geschädigte meist nicht absehen. Insbesondere durch das Verhalten der Kfz-Haftpflichtversicherungen ist die Schadensabwicklung komplizierter und für den Geschädigten undurchschaubarer geworden. Oft ist bereits das erste Schreiben der gegnerischen Haftpflichtversicherung für einen Laien nicht zu verstehen.
Dem Geschädigten muss unbedingt klar werden, dass die Kfz-Haftpflichtversicherungen stets ein eigenes Interesse haben, möglichst viel Geld zu sparen! Dies bedeutet, dass die Versicherung die vom Geschädigten geltend gemachten Ansprüche kürzt oder streicht. Der Geschädigte kann meist nicht verstehen, weshalb die Kürzung vorgenommen wurde und welche Rechte im zustehen. Oft werden von Geschädigten bereits mögliche Ansprüche schlicht vergessen oder übersehen.
Daher ist es ratsam, in jedem Fall einen Verkehrsanwalt zu beauftragen. Auch wenn der Unfall noch so klein und einfach erscheinen mag. Gerne unterstütze ich Sie bei der Regulierung Ihres Unfalls!
Noch ein Hinweis: Bei unverschuldeten Unfällen muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch Ihre Anwaltskosten übernehmen.
Siehe auch „FAQ – Wann kann ich einen Anwalt bei einem Unfall beauftragen?“
Versicherungsrecht
Neben der gegnerischen Haftpflichtversicherung kann auch die eigene Kfz-Versicherung Probleme bereiten.
Zunächst können Streitigkeiten mit Ihrer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung entstehen, wenn es Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug betrifft.
Bei von Ihnen grob verschuldeten Unfällen (zB bei Alkohol- oder Drogenfahrten) kann außerdem die eigene Haftpflichtversicherung bei Ihnen teilweise Regress nehmen. Das heißt, dass Ihre Haftpflichtversicherung teilweise den von Ihnen verursachten Fremdschaden ersetzt verlangen kann.
Mögliche Streitigkeiten kann es auch mit der eigenen Rechtsschutzversicherung geben, wenn diese die Kosten eines notwendigen Rechtsstreits nicht übernehmen möchte. Oftmals kann mittels anwaltlicher Hilfe schnell und einfach eine Deckungszusage erreicht werden.
Eine kostenlose Deckungsschutzanfrage stelle ich für Sie vorab bei Ihrer Rechtsschutzversicherung gerne.
Haben Sie Fragen?
Ich bin gerne für Sie da! Wenn Sie eine rechtliche Einschätzung oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. In einem persönlichen Gespräch klären wir Ihre Fragen und finden die beste Lösung für Ihr Anliegen. Die Erstberatung in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten ist für Sie kostenlos.